RECHTLICHES

beim Tumorpatienten


PFLEGEGELD

Als Tumorpatient haben sie einen rechtlichen Anspruch auf Pflegegeld.

Siehe folgenden Link der PVA Österreich und des Bundessozialamtes:


INVALIDITÄTSPENSION

Möglicherweise besteht aber auch ein Anspruch auf 50% Invalidität.
Sollten sie nach 1964 geboren sein, so ist der Antrag ebenfalls über die PVA zu stellen.

Siehe folgenden Link:

Sind sie nach 1964 geboren so ist der Antrag beim Bundessozialamt einzureichen.

Alle Antragsformulare auf einen Blick:

Formulare & Infoblätter

Übersicht Invaliditätspension (PDF)